Beteiligung und Demokratie

Bürgerbeteiligung, solange sie etwas ändern kann.

Bürgerräte, beschlossene Regeln für Mitsprache, Moderation und Klärung, wenn es eng wird. Für Gemeinden, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Verfahren, in denen die Betroffenen gefragt werden, bevor entschieden ist. Meine Rolle steht schriftlich fest, bevor ich das erste Mal im Raum bin. Wer zahlt, sage ich selbst.

Erstes Telefonat vereinbaren

Zwei Ausgangslagen, ein Handwerk.

Geplant. Die Gemeinde entwickelt etwas - einen Ortskern, ein Leitbild, die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden - und will die Menschen von Anfang an dabeihaben. Nicht weil ein Konflikt drückt, sondern weil eine Entwicklung halten soll, wenn sie einmal beschlossen ist. Das ist der leichtere Weg, und er ist der Grund für die Hälfte meiner Formate.

Zugespitzt. Ein Vorhaben liegt auf dem Tisch: angedacht, gewollt oder schon kurz vor dem Beschluss. Eine Umwidmung, ein Bauprojekt, eine Trasse, eine Anlage, eine Zusammenlegung. Das Verfahren läuft, wie es laufen muss, die Fristen sind gewahrt, rechtlich ist alles in Ordnung - und trotzdem erfahren die Menschen, die damit leben werden, es aus der Zeitung. Dann organisieren sie sich. Wer erst informiert, wenn nichts mehr zu entscheiden ist, erntet Widerstand, wo Beiträge möglich gewesen wären.

Das ist die sichtbare Seite. Die leisere zeigt der Österreichische Demokratie Monitor 2025: 89 Prozent halten die Demokratie für die beste Staatsform, aber nur 35 Prozent meinen, dass das politische System gut funktioniert. Das ist keine Aussage über Ihre Gemeinde; die Zahl gilt für das System als Ganzes. Sie sagt aber etwas über die Erwartung, mit der Menschen in einen Saal kommen - dass ohnehin schon entschieden ist. Diese Erwartung widerlegt kein Argument, sondern nur ein Verfahren, in dem sie sich als falsch erweist.

In den Gemeinden kommt Druck dazu. Budgets werden enger, Aufgaben werden mit Nachbargemeinden geteilt, und in Teilen der niederösterreichischen Gemeindeentwicklungsförderung sind Beteiligungsprozesse ausdrücklich vorzusehen. Beteiligung steht damit vielerorts ohnehin auf der Liste. Die offene Frage ist nicht, ob, sondern ob sie etwas ändern kann. Kann sie es nicht, schadet sie mehr, als sie nützt.

Quelle: Österreichischer Demokratie Monitor 2025 (FORESIGHT, 2.005 Befragte, Oktober und November 2025).

Anlässe

Wann Gemeinden mich rufen.

  • Ein Vorhaben erreicht die Gemeinde, und noch ist offen, was daraus wird.
  • Der Gemeinderat will vor seiner Entscheidung ein belastbares Bild aus der Bevölkerung und ein Verfahren, dessen Ergebnis er ernst nehmen kann. Entschieden wird weiterhin im Gemeinderat.
  • Eine Gemeinde will festlegen, wann und wie sie ihre Bürgerinnen und Bürger beteiligt, und sich daran messen lassen.
  • Ein neu gewählter Gemeinderat will das Handwerk geübt haben, bevor das nächste Vorhaben kommt - und nicht währenddessen.
  • Man redet nicht mehr miteinander, und die Bürgerversammlung ist schon angesetzt.
  • Ein Verfahren ist abgeschlossen, und niemand weiß genau, was es bewirkt hat.
Rollen

Ich habe eine Rolle, und die steht vorher fest.

Wer mit einer Öffentlichkeit arbeitet, kann drei Rollen haben. Vermischen darf man sie nicht. Welche ich habe, steht schriftlich fest, bevor der erste Termin stattfindet, und ich nenne sie zu Beginn jeder Veranstaltung. Innerhalb eines Verfahrens wechselt sie nicht.

Ich erkläre, wie so etwas läuft.

Fachlicher Impulsgeber

Vortrag, Werkstatt, Einschätzung einer Lage. Ohne Auftrag in der Sache und ohne Rolle im Verfahren selbst. Die einzige Rolle, die auch möglich ist, wenn mehrere Seiten im Raum sitzen.

Ich berate eine Seite.

Berater einer Seite

Ich arbeite für eine Seite und in ihrem Interesse: für die Gemeinde, für die Projektseite, für eine Initiative, für eine Vertretung der Betroffenen. Dann bin ich nicht allparteilich, und das steht in jeder Unterlage.

Ich führe das Verfahren für alle Seiten.

Allparteilicher Gestalter des Verfahrens

Ich gestalte und leite das Verfahren, etwa einen Bürgerrat oder einen Dialog in zugespitzter Lage. Dann berate ich keine Seite inhaltlich, auch nicht die, die mich bezahlt. Allparteilich heißt nicht neutral: Neutral wäre, sich für niemanden zuständig zu fühlen. Allparteilich heißt, für jede Seite dasselbe zu tun.

Neun Formate - von der einzelnen Moderation bis zum Bürgerrat.

Entlang der Frage, wo eine Gemeinde gerade steht. Fast immer beginnt es mit einer einzelnen Moderation oder der Lageklärung.

Einzelner Termin

Moderation

Bürger:innen-Versammlung, Klausur oder Informationsabend. Halbtag oder Tag, auch kurzfristig

Eine Versammlung, eine Klausur oder ein Informationsabend, geführt von jemandem, der nicht Teil der Gemeinde ist. Ablauf und Regeln werden vorher vereinbart, die Redezeit wird verteilt, jede Frage wird aufgenommen und entweder beantwortet oder ausdrücklich offengelassen. Mit einem Vorbereitungsgespräch und einer schriftlichen Zusammenfassung, die veröffentlicht werden kann. Der kleinste Einstieg: ein Termin, keine Verpflichtung auf ein Verfahren.

Einstieg

Impulsvortrag

90 Minuten, für Gemeinderat, Ausschuss, Dienststelle oder Verband

Neunzig Minuten für Gemeinderat, Ausschuss, Dienststelle, Bürgerversammlung oder Verband. Was geschieht, wenn eine Entscheidung eine Öffentlichkeit erreicht, und was ein Bürgerrat kann und was nicht.

Lageklärung

ein Tag vor Ort, mit schriftlicher Lagebeurteilung. Der übliche Einstieg

Ein Tag vor Ort mit Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Amtsleitung oder Dienststellenleitung und zwei bis drei weiteren Personen. Mit Vorbereitung und schriftlicher Lagebeurteilung: ob ein Verfahren etwas bringt, in welcher Form und in welcher Rolle. Der übliche Einstieg.

Verfahren

Verfahrensbegleitung

rund drei Monate, in drei einzeln beendbaren Bausteinen

Drei Bausteine, einzeln zu beauftragen und einzeln zu beenden: erstens der Verfahrensentwurf, zweitens die Durchführung, drittens Auswertung und Übergabe. Nach jedem Baustein entscheidet die Gemeinde neu. Rund drei Monate, bei Verfahren mit Auslosung drei bis fünf. Alle Fraktionen hören dasselbe zur selben Zeit. Für Ihre vergaberechtliche Einordnung nenne ich im Angebot immer beides: den Wert des einzelnen Bausteins und den geschätzten Gesamtwert aller drei - die Aufteilung dient Ihrer Ausstiegsmöglichkeit, nicht der Umgehung eines Schwellenwertes.

Bürgerrat

zwölf bis sechzehn Ausgeloste, eineinhalb Tage, öffentliche Antwort der Gemeinde

Zwölf bis sechzehn ausgeloste Bürgerinnen und Bürger beraten an eineinhalb Tagen eine Frage, über die der Gemeinderat noch nicht entschieden hat. Danach ein öffentliches Bürgercafé, eine schriftliche Stellungnahme der Gemeinde zu jeder Empfehlung und eine Resonanzgruppe, die die Umsetzung verfolgt. Ein Bürgerrat ist keine Abstimmung und kein Meinungsbild: Eine Zufallsauswahl bekommt Zeit, Material und Gegenrede und legt begründete Empfehlungen vor. Die Entscheidung des Gemeinderats ersetzt er nicht.

Das ist das Vorarlberger Bürgerratsformat, dort seit 2013 in der Landesverfassung verankert. Warum eineinhalb Tage und nicht die vier, die die OECD als Regelfall empfiehlt: Das Format ist für eine offene, eng umrissene Frage gebaut und endet nicht mit der Empfehlung, sondern mit Bürgercafé, Stellungnahme und Resonanzgruppe. Geht es um Varianten, Kosten und widerstreitende Gutachten, rate ich zu einem längeren Format mit mehreren Terminen - auch wenn es teurer ist. Die Auslosung führt die Gemeinde durch; sie bleibt datenschutzrechtlich verantwortlich, ich erhalte keine Registerdaten. Sachkosten kommen hinzu.

Regeln und Handwerk

Beteiligungsregeln

wann die Gemeinde beteiligt - im Gemeinderat beschlossen

Die Gemeinde legt fest, wann sie beteiligt, wer ein Verfahren anregen kann und wie sie auf Beiträge antwortet. Erarbeitet von Politik, Verwaltung und ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern, öffentlich zur Rückmeldung aufgelegt, im Gemeinderat beschlossen.

Beteiligungswerkstatt

Klausur für Gemeinderat und Verwaltung, geübt am echten Vorhaben

Für Gemeinderat und Verwaltung, auch als Klausur mit allen Fraktionen. Gestaltungsspielraum bestimmen, Rollen klären, Rückmeldung organisieren, geübt an einem echten Vorhaben. Am Ende steht eine Seite Beteiligungszusagen für das nächste Vorhaben.

Wenn es eng wird - und danach

Dialog und Konfliktklärung

wenn die Fronten stehen. Auch kurzfristig

Zuerst getrennte Vorgespräche mit allen Seiten und die Einschätzung, ob ein Dialog möglich ist und in welcher Rolle - auch dann, wenn sie Nein lautet. Danach moderierte Sitzungen; das Protokoll geht an alle zur selben Zeit. Keine Mediation im juristischen Sinn: Die Fristenhemmung nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz ist an eingetragene Mediatorinnen und Mediatoren geknüpft. Was Sie bekommen, ist ein geordnetes Verfahren, Vertraulichkeit nach schriftlicher Vereinbarung und eine Ausbildung in Mediation und Konfliktklärung, aus der ich arbeite.

Nachschau

was ein abgeschlossenes Verfahren tatsächlich bewirkt hat

Was ein abgeschlossenes Verfahren bewirkt hat: was zugesagt war, was geschehen ist, was aus den Beiträgen wurde. Mit Gesprächen auf allen Seiten und einem Bericht, der veröffentlicht werden kann. Verfahren, Regeln und Zusagen, an denen ich mitgewirkt habe, bewerte ich nicht als unabhängige Stelle.

Sachkosten wie Raum, Verpflegung und Einladungen trägt der Auftraggeber direkt.

Die vollständige Leistungsbeschreibung mit allen Honoraren gibt es als Unterlage zum Weiterleiten. Eine kurze Mail an mw@mwcc.eu genügt; sie kommt am selben oder nächsten Werktag, ohne Rückfrage und ohne dass daraus ein Kontakt wird.

Fünf Regeln, die diese Rollen tragen.

Keine Seite ist als Auftraggeber ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist etwas anderes. Was hier steht, steht wörtlich auch im Angebot und gilt ab der Beauftragung - Sie können mich also daran halten.

  • Eine Sache, eine Seite. In derselben Sache arbeite ich nicht für mehr als eine Seite, auch nicht nacheinander; frühestens fünf Jahre nach Verfahrensende wäre das wieder denkbar, und auch dann nur nach Offenlegung gegenüber allen damals Beteiligten. Als dieselbe Sache gilt dasselbe Vorhaben, auch in geänderter oder neu eingebrachter Fassung.
  • Gemeinsame Auswahl. Die allparteiliche Rolle übernehme ich nur, wenn mich alle wesentlichen Seiten gemeinsam auswählen: Gemeinde, Projektseite, Vertretung der Betroffenen. Schriftlich festgehalten. Vertragspartnerin kann dabei die Gemeinde allein sein. Wer als wesentliche Seite gilt, lege nicht ich allein fest: Der Entwurf dieser Liste wird vor Verfahrensbeginn öffentlich gemacht, und wer darin fehlt, kann sich binnen zwei Wochen melden.
  • Offengelegt wird, wer zahlt. An der gemeinsamen Auswahl ändert die Zahlung nichts. Der Beitragsanteil steht in der Verfahrensdokumentation und wird zu Beginn der ersten Veranstaltung genannt.
  • Eine Gemeinde, eine Rolle. In derselben Gemeinde arbeite ich zur selben Zeit nur in einer Rolle, auch über verschiedene Sachen hinweg. Was auf der Sachebene sauber getrennt wäre, ist es in der Wahrnehmung eines Ortes nicht: Wer mich in der einen Sache als Berater einer Seite erlebt hat, sieht mich in der nächsten nicht als allparteilich. Ein Rollenwechsel dort ist frühestens ein Jahr nach Abschluss des letzten Mandats denkbar, und auch dann nur offengelegt.
  • Jede Seite hat ein Veto, und zwar durchgehend. Jede wesentliche Seite kann mich vor Verfahrensbeginn ohne Begründung ablehnen. Dann trete ich zurück und nenne zwei Personen, die die Rolle übernehmen könnten und mit denen ich keine geschäftliche Verbindung habe. Ergibt sich während des Verfahrens ein Umstand, der meine Rolle beschädigt, lege ich ihn offen und stelle die Fortsetzung zur Entscheidung aller wesentlichen Seiten. Widerspricht eine Seite, lege ich das Mandat nieder.

Beim Bürgerrat ist die Gemeinde Auftraggeberin, und die ausgelosten Teilnehmenden sind keine Partei - sie brauchen deshalb einen anderen Schutz. Der Text ihrer Empfehlungen gehört ihnen: Er wird nicht redigiert, nicht gekürzt und nicht kommentiert weitergegeben. Steht hinter der Frage eine strittige Sache mit mehreren Seiten, gelten die fünf Regeln zusätzlich.

Qualität

Woran Sie erkennen, dass es ernst gemeint ist.

Misstrauen Sie mir ruhig. Diese fünf Punkte kann jeder nachprüfen, der einem Verfahren nicht traut.

Der Spielraum ist benannt.

Was offen ist und was entschieden ist, liegt vor dem ersten Termin schriftlich vor. Ebenso die Stufe: Informieren, Konsultieren oder Mitgestalten - die drei Stufen der Standards. Entschieden wird danach im Gemeinderat; das kann ihm niemand abnehmen. Soll ein Votum bindend sein, führt der Weg über eine Volksbefragung nach der Gemeindeordnung.

Die Rollen sind offengelegt.

Auch meine eigene, einschließlich der Frage, wer bezahlt.

Jedes Anliegen bekommt eine Antwort.

Beiträge werden gebündelt, aber kein Anliegen verschwindet dabei: Zu jedem steht im Rückmeldebericht, was daraus geworden ist und warum. Leisten muss das die Gemeinde, nicht ich - deshalb mache ich es zur Bedingung. Ohne diese Zusage übernehme ich das Verfahren nicht. Erfahrungsgemäß hängt an diesem Dokument, ob ein Verfahren im Rückblick als fair gilt.

Ein unbequemes Ergebnis ist möglich.

Ein Verfahren, dessen Ergebnis vorher feststeht, ist keines, und dann sollte es auch niemand so nennen.

Es ist nachvollziehbar, wer beteiligt wurde.

Wer eingeladen wurde, wie ausgewählt wurde und wer gefehlt hat, steht im Bericht. Bei Auslosungen die Ziehungsgrundlage und die Schichtungsmerkmale, bei offenen Formaten der Versuch, auch die zu erreichen, die von selbst nicht kommen.

Ich arbeite entlang der Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung, die der Ministerrat am 2. Juli 2008 beschlossen und der Bundesverwaltung zur Anwendung empfohlen hat. Gemeinden sind daran nicht gebunden - hier ist es deshalb eine Zusage von mir. Vier Voraussetzungen nennt der zugehörige Praxisleitfaden. Die prüfe ich vor jedem Verfahren schriftlich: politischen Rückhalt, tatsächliche Betroffenheit oder Interesse, einen realen Gestaltungsspielraum und ausreichende zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen.

Für Bürgerräte gelten zusätzlich die elf Grundsätze der OECD für deliberative Verfahren (2020). Vier davon prägen jedes Verfahren: Auslosung mit Schichtung; aktive Einbeziehung einschließlich Aufwandsentschädigung; Leitung durch ein Team, das der Auftraggeberin nicht unterstellt ist; und eine vor Verfahrensbeginn veröffentlichte Zusage, zu jeder Empfehlung öffentlich Stellung zu nehmen. Einen fünften nenne ich, weil er gegen mein Format spricht: Die OECD empfiehlt mindestens vier volle Präsenztage, sofern ein kürzerer Rahmen nicht begründet werden kann. Wie ich ihn begründe, steht beim Format Bürgerrat.

Finanzierung

Wer das bezahlt.

Drei Wege, und bei allen dreien bleibt die Rolle dieselbe. Diese Frage gehört in das erste Telefonat.

  • Die Gemeinde allein. Der Normalfall. Ein Budgetposten, ein Beschluss, eine Rechnung. Wie zu vergeben ist, klärt die Gemeinde.
  • Gemeinde und Land. Hier lohnt der genaue Blick, weil vieles im Umlauf veraltet ist. Das Wichtigste zuerst: Ein Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Eigene Pauschalen für Beteiligungsbegleitung gibt es in der niederösterreichischen Gemeindeentwicklung seit einigen Jahren nicht mehr. Beteiligung ist stattdessen Bestandteil geförderter Gemeindeentwicklungsprojekte: Ist ein Verfahren Teil eines solchen Projekts, kann es darüber getragen werden. Wie hoch die Förderung ausfällt und welche Voraussetzungen gelten, hängt vom jeweiligen Modell ab; verbindlich ist allein die Auskunft der Förderstelle. Die aktuellen Sätze und Bedingungen bespreche ich im Erstgespräch und halte sie im Angebot fest.
  • Gemischt, mit einem Beitrag der Projektseite. Bei größeren Vorhaben kann die Projektseite zu den Verfahrenskosten beitragen. Das Geld geht in ein Budget, das die Gemeinde verwaltet, geregelt etwa in einem Raumordnungsvertrag. Beauftragt und bezahlt wird von der Gemeinde. Dass die Beitragsanteile veröffentlicht werden, mache ich zur Bedingung. Die rechtliche Form prüft die Gemeinde.

Dass eine Seite zahlt, beschädigt die allparteiliche Rolle nicht, solange sie mich nicht allein bestellt. Genau dafür stehen die gemeinsame Auswahl, die Offenlegung und das Veto. Was die Rolle nicht überlebt, ist Verschweigen.

Diese Angaben habe ich bei Erstellung des Abschnitts gegen die damals geltenden Richtlinien des Landes Niederösterreich geprüft. Förderbedingungen ändern sich; verbindlich bleibt die Auskunft der Förderstelle. Für andere Länder und Stellen gilt dasselbe.

Herkunft

Dreißig Jahre Veränderungsvorhaben, mehrere davon in der öffentlichen Hand.

Dreißig Jahre in Veränderungsvorhaben großer Organisationen, mehrere davon in Häusern der öffentlichen Hand, darunter eine Verwaltung, die für alle Fraktionen einer gesetzgebenden Körperschaft zugleich arbeitet. In einem Industrieunternehmen habe ich Großgruppen und Dialogrunden durch ein Veränderungsprogramm geführt, in einem kommunalen Dienstleister ein Leitbild mit Großgruppen erarbeitet. Rund dreizehn Jahre in Führung und Geschäftsleitung, also auch die Sicht derer, die eine Entscheidung am Ende verantworten müssen - wobei sich das mit einem politischen Mandat nicht gleichsetzen lässt.

Systemisch-komplementäre Langzeitausbildung in Organisationsberatung bei der Beratergruppe Neuwaldegg und bei Königswieser & Network, Master of Science (MSc) in Coaching, Ausbildung in Mediation und Konfliktklärung. Mitautor bzw. zentraler Mitwirkender in vier Fachbüchern, darunter ein Beitrag zum Zusammenspiel von Fach- und Prozesswissen.

Die berufliche Spur im Einzelnen →

Offenlegung

Was ich von mir aus sage.

Ich lebe im Bezirk Korneuburg und bin dort von einem geplanten Vorhaben persönlich betroffen. Ich bin in dieser Sache auch öffentlich aufgetreten; sie ist dokumentiert und ohne Weiteres auffindbar. Ich sage das in jedem Erstgespräch von selbst und nenne die Sache auf Anfrage jederzeit. Auf dieser Seite nenne ich sie nicht, weil die Menschen, die dort beteiligt sind, nicht Teil meiner Werbung sein sollen.

Daraus folgen feste Grenzen. Im Bezirk Korneuburg übernehme ich in diesem Arbeitsfeld weder die erklärende Rolle noch ein Mandat als Berater einer Seite; das gilt auch für meine eigene Gemeinde. Möglich ist dort ausschließlich die allparteiliche Rolle, und die nur, wenn mich alle wesentlichen Seiten gemeinsam auswählen und jede einzelne mich ohne Begründung ablehnen kann. Für Unternehmen, die an diesem Vorhaben beteiligt sind, arbeite ich nicht, auch nicht für deren Konzerngesellschaften und Beauftragte, unabhängig von Ort und Thema.

Bei Vorhaben derselben Art anderswo übernehme ich die allparteiliche Rolle nur, wenn ich meine eigene Betroffenheit vorher schriftlich offengelegt habe, gegenüber allen wesentlichen Seiten und vor der Beauftragung. Die Projektseite berate ich bei gleichartigen Vorhaben nicht.

Diese Grenzen enden mit dem letzten rechtskräftigen Akt in dieser Sache. Wenn ich sie ändere, geschieht das durch eine datierte Änderung an dieser Stelle; die vorherige Fassung bleibt abrufbar.

Meine eigene Betroffenheit ist eine private Angelegenheit. Sie ist kein Referenzprojekt, steht in keiner Leistungsübersicht und ist nirgends eine Qualifikation.

Was das für Ihre Gemeinde bedeutet: außerhalb des Bezirks Korneuburg nichts. Wird im Gemeinderat danach gefragt, ist die Antwort in einem Satz formuliert: Der Berater ist privat, an einem anderen Ort und in einer anderen Sache, betroffen, hat das vor der Beauftragung offengelegt und dort kein Mandat. Diese Sätze halte ich auf einem Blatt bereit, das Sie in die Sitzungsunterlage legen können.

Wo ich nicht mitmache.

Ein Verfahren ohne Gestaltungsspielraum lehne ich ab. Wenn die Entscheidung feststeht und nur noch Zustimmung hergestellt werden soll, sage ich das und nehme das Mandat nicht an, in keiner der drei Rollen. Teilweise festgelegt ist dabei der Normalfall und kein Ausschlussgrund: Dann wird vorab benannt, was feststeht und was offen ist, und beteiligt wird der offene Teil - ehrlich beschriftet.

Kommt die Lageklärung zu dem Ergebnis, dass nichts offen ist, erfahren das Sie, und nur Sie. Die Lagebeurteilung geht an die Auftraggeberin; ich veröffentliche sie nicht, gebe sie nicht weiter und teile eine Absage nach außen nicht mit.

Wer wie zu beeinflussen wäre - dazu bekommt niemand etwas von mir, für keine Seite. Innerhalb desselben Vorhabens wechsle ich die Rolle nicht, auch nicht mit zeitlichem Abstand.

Rechtsfragen gehören zur Anwältin, zum Amtssachverständigen oder zur Aufsicht. Bei Projektwerbern werbe ich in diesem Arbeitsfeld nicht um Aufträge, und Kontakte aus privatem Engagement sind für mich nie ein Weg zu einem Auftrag.

Was ich in Vor- und Einzelgesprächen erfahre, bleibt dort. Veröffentlicht wird nur, was vorher als veröffentlichungsfähig vereinbart wurde: Protokolle, Verfahrensdokumentation, Berichte. Personenbezogene Aussagen gebe ich nicht weiter, auch nicht an die Auftraggeberin.

Ein erstes Telefonat. Oder zwei Sätze per Mail.

In einer halben Stunde wissen wir beide, ob ein Verfahren hier etwas bringt und in welcher Rolle. Das Gespräch ist kostenfrei und vertraulich: keine Aufzeichnung, kein Akt, keine Nachricht an jemand anderen in Ihrer Gemeinde, keine spätere Erwähnung als Referenz. Sie können also fragen, ohne dass daraus eine Tatsache wird.

Wenn ein Telefonat zu früh ist: Schreiben Sie mir zwei, drei Sätze zur Lage. Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung zurück und die Leistungsunterlage mit den Honoraren, beides zum Weiterleiten an Amtsleitung, Ausschuss oder Fraktion. Danach hören Sie nichts mehr von mir, wenn Sie sich nicht melden.

Wenn ich zu Ihrer Lage nichts beitragen kann oder die Rolle nicht sauber zu halten ist, sage ich das und nenne, wo Sie besser aufgehoben sind. Melden Sie sich, solange noch etwas zu entscheiden ist.

Telefon +43 664 210 29 81 · mw@mwcc.eu

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